Winterdienst

Winter bedeutet für uns alle Eis, Wind, dicke Jacken und verschneite Gehwege

Unternehmer, Betriebsinhaber, Kommunen und Privatpersonen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht, wozu auch das Schneeräumen gehört. Gehen sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies zu Schadenersatzansprüchen gemäß den §§ 823 ff. BGB führen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und genießen Sie den Winter

Wir erledigen alle Aufgaben akkurat

  • Schneeräumung auf Gehwegen und Straßen nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Streuen mit Salz, Sand oder Splitt zur Gefahrenabwehr von Unfällen durch Eis und Schneeglätte
  • Entleerung der Wasserleitungen in Leer-Objekten/Gartenanlagen
  • Entfernung des Streugutes nach Bedarf

Melden Sie sich bei uns!

040 – 64 41 30 96

0173 – 958 84 88

kontakt@hausmeister-alstertal.de

Wir beraten Sie gerne!